Wichtige gesetzliche Änderung für B2C-Shops: Widerrufsbutton wird Pflicht

Widerrufsbutton

Ab dem 19.06.2026 wird der Widerrufsbutton für B2C-Onlineshops gesetzlich verpflichtend. Verbraucher müssen dann die Möglichkeit haben, online geschlossene Verträge direkt und einfach über den Shop zu widerrufen.

Für Shopbetreiber bedeutet das: Die technische Umsetzung sollte frühzeitig geplant werden, damit der Widerrufsprozess rechtzeitig, sauber und passend zur bestehenden Shopstruktur integriert werden kann. Je nach Shopsystem, Theme, Plugins, individuellen Anpassungen und aktueller Systemversion kann dafür auch ein vorheriges Update oder eine technische Prüfung erforderlich sein.

Wir empfehlen daher, bestehende Shops frühzeitig auf die neue Anforderung vorzubereiten. Dabei sollte geprüft werden, wo der Widerrufsbutton sinnvoll eingebunden wird, welche Zielseite oder welches Formular angebunden werden muss und ob technische Abhängigkeiten im Checkout, Kundenkonto, Footer oder in anderen Shopbereichen bestehen.

Wir unterstützen Euch gerne bei der technischen Prüfung, einem ggf. notwendigen Update sowie bei der Einbindung des Widerrufbuttons in Euren Onlineshop.

Meldet Euch gerne bei uns, wenn Ihr Unterstützung bei der Umsetzung benötigt.

Euer Team der SundS ITS

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