Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TEIL A: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN (Für alle Leistungen)
1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSSCHLUSS UND AGB-ÄNDERUNGEN
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der SundS ITS GmbH. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.
1.2 Angebote von uns sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail) oder Beginn der Leistungsausführung zustande.
1.3 An Kostenvoranschlägen, Konzepten, Quellcodes und Zeichnungen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Dritten dürfen diese ohne schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
1.4 AGB-Änderungsmechanismus: Änderungen dieser AGB werden dem Kunden bei bestehenden Dauerschuldverhältnissen mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform angekündigt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich oder in Textform widerspricht. Wir werden den Kunden in der Ankündigung gesondert auf diese Rechtsfolge hinweisen.
1.5 Einsatz von Subunternehmern: Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten qualifizierte Dritte (Subunternehmer und freie Mitarbeiter) einzusetzen.
1.6 Vertraulichkeit: Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
2. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND LAUFZEITEN
2.1 Es gelten die vereinbarten Netto-Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Skontoabzüge sind ausgeschlossen.
2.2 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde.
2.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, weitere Leistungen aus demselben oder anderen Verträgen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.
2.4 Bei Dauerschuldverhältnissen oder Projekten mit mehr als 4 Monaten Laufzeit sind wir bei nachweisbaren Kostenerhöhungen berechtigt, die Preise mit einer Frist von 6 Wochen anzupassen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 %, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
2.5 Die konkreten Mindestvertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Verlängerungsmodalitäten von Abonnements, SaaS-Diensten oder Support-Verträgen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, dem Angebot oder der jeweiligen Produktbeschreibung.
2.6 Aufrechnungsverbot: Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN, SCHNITTSTELLEN UND HÖHERE GEWALT
3.1 Der Kunde unterstützt uns bei der Vertragserfüllung unentgeltlich und rechtzeitig (z. B. Bereitstellung von Zugängen, Testdaten, Ansprechpartnern und Hardwareumgebungen). Verzögert sich eine Leistung durch verspätete Mitwirkung des Kunden, verlängern sich Ausführungsfristen angemessen und der Mehraufwand wird nachberechnet.
3.2 Schnittstellen Dritter: Soweit unsere Software oder Leistungen Schnittstellen (APIs) zu Systemen Dritter (z. B. Banken, Zahlungsdienstleister, Finanzbehörden oder Drittsoftware) nutzen, übernehmen wir keine Haftung für Ausfälle, Funktionsänderungen, Datenfehler oder die dauerhafte Verfügbarkeit dieser Drittsysteme, da sich diese unserer Kontrolle entziehen.
3.3 Höhere Gewalt & Cyber-Angriffe: Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, unverschuldete Betriebsstörungen (z. B. großflächige Cyber-Angriffe oder Ausfälle von Telekommunikationsnetzen) sowie Verzögerungen bei Zulieferern entbinden uns für die Dauer ihrer Einwirkung von der Leistungspflicht. Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend.
4. HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ
4.1 Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Garantieübernahme.
4.2 Kardinalpflichten bei leichter Fahrlässigkeit: Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
4.3 Ausschluss von Folgeschäden und Haftungscap: Im Rahmen von Ziffer 4.2 gilt ergänzend:
- a) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Produktionsausfall sowie entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
- b) Die Gesamthaftung ist pro Schadensfall beschränkt auf 100 % der vom Kunden im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Netto-Vergütung (maximal auf den Betrag der vereinbarten Projektvergütung).
4.4 Sonstige Haftung: Im Übrigen ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen.
4.5 Datenverlust: Eine Haftung für Datenverlust besteht nur, wenn der Kunde durch eine dem Stand der Technik entsprechende, mindestens tägliche Datensicherung sichergestellt hat, dass die Daten rekonstruiert werden können. Die Haftung ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
5. RECHTE, OPEN SOURCE UND REFERENZNUTZUNG
5.1 Urheber- und Eigentumsrechte an individuellen Softwareentwicklungen, Konzepten oder Anpassungen verbleiben bei uns. Nutzungsrechte erhält der Kunde erst mit vollständiger Bezahlung aller geschuldeten Forderungen aus dem jeweiligen Projekt.
5.2 Open Source & Background-IP: Für in der Software enthaltene Open-Source-Komponenten gelten vorrangig die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen. An von uns eingebrachten, bereits vor Vertragsschluss bestehenden eigenen Bausteinen, Frameworks und Entwicklungs-Tools (Background-IP) verbleiben alle Rechte bei uns; der Kunde erhält hieran ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks.
5.3 Wir sind berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu nennen sowie bei Web- oder Softwareprojekten einen dezenten Hinweis nebst Link auf uns zu platzieren, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
6.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
6.2 Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der SundS ITS GmbH.
6.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
TEIL B: BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR HARDWAREKAUF
7. GEFAHRENÜBERGANG UND EIGENTUMSVORBEHALT
7.1 Beim Verkauf von Hardware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über (§ 447 BGB).
7.2 Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
8. UNTERSUCHUNGSPFLICHT UND MÄNGEL
8.1 Der Kunde hat gelieferte Hardware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und Mängel unverzüglich (§ 377 HGB), spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt, schriftlich oder in Textform anzuzeigen.
8.2 Mängelansprüche bei Hardware verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Ablieferung.
TEIL C: BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR WERKLEISTUNGEN & INDIVIDUAL-SOFTWARE
9. LEISTUNGSUMFANG UND QUELLCODE-AUSSCHLUSS
9.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem vereinbarten Pflichtenheft, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
9.2 Quellcode: Der Kunde erhält das einfache Nutzungsrecht an der kompilierten Software (Binary). Die Herausgabe des Quellcodes (Source Code) oder der Entwurfsdokumentation wird ausdrücklich nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart.
10. ABNAHME (WASSERFALL UND AGIL)
10.1 Klassische Abnahme (Wasserfall): Nach Mitteilung der Fertigstellung ist der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen zur Abnahme verpflichtet. Die Werkleistung gilt als abgenommen (Abnahmefiktion), wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels in Textform verweigert, sofern wir den Kunden bei Beginn der Frist ausdrücklich auf diese Folge hinweisen.
10.2 Agile Entwicklung (Scrum/Sprints): Wird die Softwareentwicklung agil durchgeführt, gilt die Freigabe einzelner Funktionalitäten, User Stories oder Teilleistungen im Rahmen von Sprint-Reviews oder Testphasen als bindende Teilabnahme für den jeweiligen Entwicklungsabschnitt.
11. GEWÄHRLEISTUNG FÜR WERKLEISTUNGEN
11.1 Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, stehen dem Kunden Minderung oder Rücktritt zu.
11.2 Die Verjährungsfrist für Mängel an Werkleistungen und Individualsoftware beträgt 12 Monate ab Abnahme.
TEIL D: BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR SAAS, CLOUD-SERVICES & HOSTING
12. SAAS-BEREITSTELLUNG, ÄNDERUNGEN UND SPERRE
12.1 Wir stellen dem Kunden die vereinbarte Software-Lösung zur Nutzung über das Internet als Software-as-a-Service (SaaS) bereit.
12.2 Ausschluss der Garantiehaftung: Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Wir haften für Mängel der SaaS-Software nur bei Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit).
12.3 Leistungsänderungsvorbehalt: Wir sind berechtigt, die SaaS-Lösung weiterzuentwickeln, anzupassen sowie Funktionen zu verändern oder zu ergänzen, sofern dadurch die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird, die wesentlichen Hauptleistungsmerkmale erhalten bleiben oder die Änderung aufgrund von IT-Sicherheitsanforderungen, technischem Fortschritt oder gesetzlichen Vorgaben erforderlich ist.
12.4 Zugangssperre bei Zahlungsverzug: Gerät der Kunde mit der Zahlung der SaaS-Guthaben oder Nutzungsgebühren in Verzug, sind wir nach vorheriger Mahnung in Textform und Fristsetzung von mindestens 7 Kalendertagen berechtigt, den Zugang des Kunden zur SaaS-Lösung vorübergehend zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Minderung- oder Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Sperrung sind ausgeschlossen.
13. VERFÜGBARKEIT, SLAS UND WARTUNGSFENSTER
13.1 Wir garantieren eine Verfügbarkeit der SaaS-Lösung von 99 % im Jahresschnitt. Ausgenommen sind Ausfälle durch höhere Gewalt oder fremdes Verschulden (z. B. Störungen von Netzbetreibern).
13.2 Geplante Wartungsarbeiten: Geplante Wartungsarbeiten, die mindestens 48 Stunden vorher angekündigt wurden und vorzugsweise außerhalb der regulären Bürozeiten liegen, gelten nicht als Ausfallzeit im Sinne des SLA.
13.3 Bei Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit steht dem Kunden ausschließlich eine zeitanteilige Minderung der monatlichen Nutzungsgebühr zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 4.
14. DATEN-EXPORT BEI VERTRAGSENDE (EXIT)
14.1 Der Kunde ist verpflichtet, seine im SaaS-System gespeicherten Daten vor Vertragsende eigenverantwortlich zu exportieren.
14.2 Eine Unterstützung durch uns beim Datenexport oder einer Datenmigration nach Vertragsende erfolgt nur gegen gesonderte Vergütung auf Basis unserer aktuellen Stundensätze.
TEIL E: BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN, SUPPORT & HELPDESK
15. DIENSTLEISTUNGSRECHT UND ABRECHNUNG
15.1 Helpdesk-, Support- und Beratungsleistungen stellen Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar (kein Werkvertrag/Erfolgsversprechen).
15.2 Zeitkonto: Die Abrechnung von Dienstleistungen über ein Zeitkonto erfolgt jeweils zum 15. eines Kalendermonats für den vorangegangenen Leistungszeitraum.
15.3 Prepaid-Kontingente: Erworbene Support-Kontingente werden im 5-Minuten-Takt verrechnet. Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, zur Fertigstellung einer begonnenen Aufgabe bis zu 1 Stunde über das gebuchte Kontingent hinaus zu buchen; dieser Aufwand wird nachberechnet. Prepaid-Kontingente verfallen, wenn sie innerhalb von 24 Monaten ab Kauf nicht genutzt werden.
15.4 Es gelten unsere Servicezeiten von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage sowie Feiertage in NRW).